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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Die Geschichte der Detektive

Die Tradition des Detektivs Gewerbes lässt sich bis ins London des 18. Jahrhunderts zurückverfolgen. Damals um Mitte des 18. Jahrhunderts war die Kriminalität auf Londons Straßen so stark angestiegen, das man sich nachts nicht mehr aus dem Haus wagte und auch am Tag war man nicht vor Dieben und Bettlern sicher. Im Jahre 1750 nahm sich der Schriftsteller Sir Henry Fielding des Problems an, da er neben Schriftsteller auch Friedensrichter am Londoner Polizei Gericht war, dem Bow Street Court, gründete er eine zunächst 6 Mann starke Straßenpatrouille. Diese 6 Mann starke Einheit trug keine Uniformen und zunächst keine Waffen. So mischten sich die Männer dieser Einheit zivil unter das Volk und konnte schon sehr bald erfolge erzielen. Einige zeit später gab man dieser Einheit den Namen „Bow Street Runners“ sie wurde personell aufgestockt und mit einer Spezialwaffe einer doppelläufigen Pistole ausgestattet mit dieser sie damals jeden Ganoven überlegen waren. Auch in der Heutigen zeit werden in englischsprachigen Ländern Zivilfahnder der Polizei „Detectives“ genannt. Abgeleitet vom lateinischen „detegere“ etwas aufdecken oder aufspüren. Nach dem Vorbild der „Bow Street Runners“ entstanden bald auch Private Ermittlungsdienste, die ihre Fähigkeiten in der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Beschaffung von Informationen anbaten.. Zu den bedeutendsten Detektiven zählte der schottische Einwanderer Allan Pinkerton, der im Jahre1852 in Chicago die „Pinkerton’s National Detective Agency“ gründete.Pinkerton, s Firma hatte in den U.S.A schnell den ruf einer privaten Bundespolizei und diente später als Vorbild des heutigen F.B.I. Zu Pinkerton, s Auftraggebern zählten unter anderem der amerikanische Präsident Abraham Lincoln. Das Firmenlogo der Pinkertons war ein offenes Auge unter dem der Slogan stand „We never sleep“. Dieses offene Auge prägte sich so in die Köpfe der Menschen ein, das bis heute in der amerikanischen Umgangssprache den begriff „Private Eye“ als Bezeichnung für einen Privatdetektiv verwendet.

Detektive in Deutschland

Im Jahre 1860 wurde das Interesse von Geschäftsleuten immer größer wirtschaftliche Auskünfte über Ihre Vertragspartner zu erhalten. Diesen Umstand macht sich ein Makler in der preußischen Hafenstadt Stettin z im heutigen Polen zunutze: Er eröffnete eine Detektei mit dem Namen „Erkundungs-Büro zur Wahrung kaufmännischen Interesses“. Nach seinem Vorbild entstanden in den folgenden Jahren auch in anderen Deutschen Großstädten vor allen in Berlin weitere Detekteien. Der Deutsche Begriff Privatdetektiv leitet sich vom Englischen „Private Detectiv“ ab. Da es sich bei „Detectiv“ um den Dienstgrad der Polizei in der englischsprachigen Welt handelt, durfte er nicht von Privatermittlern geführt werden, deshalb wurde durch den Zusatz „private“ (privat) auf die fehlende polizeiliche Befugnisse des Detektivs hingewiesen. In den meisten fällen waren es ehemalige Polizisten die sich damals, als Privatdetektive selbständig machten. Ihre Diensterfahrung und die Kenntnisse der Kriminellen Struktur in den Städten war damals eine nötige Voraussetzung für den der Zeit noch jungen Beruf. Auch die Auftragsvergaben von privat Fällen wie Ehebetrug und Scheidungsangelegenheiten nahm zu. Da 1896 die Zahl der Detektive stark anstieg, wurde es erforderliche den „Reichsverband Deutscher Detektive Institut“ zu gründen.1925 gab es in Deutschland mehr als 1300 Detektive, da zu dieser Zeit die Sicherheitslage in Deutschland sehr angespannt war, steigerte sich das Sicherheitsbedürfnis der wohlhabenden Bürgerschicht und der Personen und Objektschutz wurde ein weiteres Aufgabengebiet der Detektive. Als Hitler an die Macht kam, hatte er in seinem Polizeistaat keinen Platz für private Ermittler und das Detektiv-gewerbe- wurde 1939 verboten. Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs erlebte das Detektivgewerbe in Nachkriegsdeutschland einen neuen Aufschwung.1946 wurde mit dem „Verband Deutscher Detektive“ ein neuer verband gegründet. 

 

 

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