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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Eines unserer wertvollsten Güter sind unserer Kinder. Das Wohlbefinden unserer Kinder steht an oberster stelle

Sind Sie der Meinung Ihr Ex Partner vernachlässigt Ihr gemeinsames Kind, oder kommt seinen Verpflichtungen der Kindererziehung nicht nach ?

Wir Ermitteln für Sie Gerichtsverwertbare Beweise, um Ihnen vor Gericht die Beantragung des alleinigen Sorgerechts zu ermöglichen.

Um den Entzug des Sorgerechts zu veranlassen ist die Voraussetzung, eine korrekte Prognose die eine Feststellung erlaubt, das mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei unbeeinflusster Entwicklung beim Kind ein Schaden eintritt.

 

Wir Ermitteln für Sie Nachweise ob eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht oder Mangel der Fürsorgepflicht besteht.

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Hier finden Sie Informationen über aktuelle Detektiv Gerichtsurteile, Rechtsprechungen sowie Pressemitteilungen von unserer Detektei. 

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