Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

,

 

"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Gehören Sie zu denjenigen die ihren Ex Ehepartner Unterhalt zahlen und vermuten dahinter einen Betrug? Sie haben den verdacht das Ihr Ex Ehepartner eine neue Partnerschaft pflegt und es Ihnen verschweigt? Sie haben die Vermutung das die Angaben über das Einkommen Ihres Ex Partners nicht der Wahrheit entspricht? Ihr EX Partner kürzt grundlos die Unterhaltszahlung für Ihre Kinder ? Leider gibt es in Deutschland immer mehr Scheidungen und in vielen Fällen bleiben Ehegatten zurück die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, da die Kinder noch zu klein sind oder auch aus gesundheitlichen Gründen. Allerdings verändern sich die Lebensverhältnisse von Geschiedenen schnell und Vermögensverhältnisse gestalten sich neu.
In  der Frage des Unterhalts, gibt es zahlreiche Fälle, die mit dem Missbrauch der Leistungen begleitet werden. Wir helfen Ihnen gern die Beweise für nicht angemessenen Unterhaltszahlungen sowie für nicht geleistet Unterhaltsverpflichtungen zu erbringen

 

Einige Gründe für Streit bezüglich des Unterhalts können folgende sein:

 

- der Ex-Partner in einem eheähnlichen Verhältnis lebt (sozioökonomisch)

- der Vater ihrer Kinder offiziell keine Einkünfte hat

- der Ex-Partner bereits wieder ohne es anzugeben im Berufsleben steht

- die Kinder haben bereits ihre Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen

 

 

 

•Neuigkeiten, Aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsprechungen.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle Detektiv Gerichtsurteile, Rechtsprechungen sowie Pressemitteilungen von unserer Detektei. 

Lesen Sie mehr

 

 

 

Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

 Unverbindliche Beratung anfordern  !!

 

 

Mehr

 Homepage unsres Berufsfachverbandes 

 

Mehr

Homepage des Internationalen Detektiv Dachverbandes

 

 

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?