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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Die Polizei kann leider nicht überall sein. In unseren heutigen Zeiten, in denen die Zahl der Firmen-

und Wohnungseinbrüche ständig ansteigen, verursacht die Ungewissheit, was passiert mit meinem Anwesen oder meinen Geschäftsräumen während meiner Abwesenheit, ein unbehagliches Gefühl.

 

Dies muss nicht so bleiben. Wir als professioneller privater Sicherheitsdienst haben das Know How

wenn es um effektive Einbruchsprävention und Alarmverfolgung geht. Lassen Sie Ihre Geschäftsräume, Anwesen oder Wohnung durch Alarmanlagen sichern und in unsere VDS zertifizierten Zentrale aufschalten. Wir übernehmen dann bei einem Einbruchalarm die umgehende Alarmverfolgung.

 

Unsere Dienstleistung Alarmverfolgung unterscheidet sich von der regulären Einbruchsprävention

dadurch, das unsere Sicherheitsmitarbeiter erst dann für Sie im Einsatz sind, wenn bei uns ein Einbruchsalarm eingeht. Dadurch sind bei dieser Dienstleistung die Kosten auch geringer, als bei der regulären Einbruchsprävention oder dem separaten Objektschutz.

 

Selbstverständlich lassen sich die Dienstleistung Alarmverfolgung und Einbruchsprävention auch miteinander kombinieren.

 

Haben Sie noch weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren,

wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

 

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Hier finden Sie Informationen über aktuelle Detektiv Gerichtsurteile, Rechtsprechungen sowie Pressemitteilungen von unserer Detektei. 

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