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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Wirtschaftsdetektei

 

Leider verliert Loyalität und Zuverlässigkeit in unserer Heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung.

Zahlreichen Unternehmen entsteht durch Krankfeiern, Schwarzarbeitfalscher Spesen Abrechnung sowie Diebstahl erheblicher schaden.

Unsrer Wirtschaftsdetektive sind Ihnen durch wirtschaftsermittlungen behilflich Vertragsbrüche in Ihren Unternehmen diskret Aufzuklären.

Diese Dienstleistungen bieten wir Ihnen als Wirtschaftsdetektei an:   

 

 

- Ermittlungen bei Verdacht des betrug, s  der Lohnfortzahlung

 

- Ermittlungen bei Verdacht auf Unerlaubte Nebentätigkeit

 

- Ermittlungen bei Verdacht auf Krankentagegeldmissbrauch

 

- Außendienstmitarbeiter Überwachung

 

- Ermittlungen bei Firmeninternen  Diebstählen

 

Haben Sie noch weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren,
wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

 

 

 

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