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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Unserer neue Hompage im neuen Gewand

Willkommen auf der Internetseite der Firma M.T.S. Unsere Detektei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in den Bereichen Privatdetektei, Wirtschaftsdetektei und Sicherheitsdienstleistungen.

 

 

 

Die Firma M.T.S wurde im Jahre 2004 gegründet. Zu unserem Kerngeschäft gehören Ermittlungen in privaten und Wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie Sicherheitsdienstleistungen. Wir gehen ständig mit der Zeit und bilden uns auf dem Gebiet der Rechtskenntnis ständig weiter. In allen Anliegen wird die Einhaltung der DGSVO garantiert. Auch auf weiteren Rechtsgebieten wie z. B. Unterhaltsrecht,Versicherungsrecht,Persönlichkeitsrecht,Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Strafrecht  sind wir ständig auf den neuesten Stand, und könne Ihnen gewährleisten dass Beweise erbracht werden die vor Gericht verwertbar sind.

 

Im bereich Sicherheitsdienst verfügen wir über Jahrelange Erfahrung , und können Ihnen hoch qualifizierte Sicherheitskräfte für Ihre Anliegen zur Verfügung stellen.

Alle unserer eingesetzten Sicherheitskräfte verfügen mindestens über die Unterrichtung nach § 34a, und sind seit mehreren Jahren für uns im Einsatz.

 Besuchen Sie auch unserer neue Hompage 

Besuchen Sie auch unserer neue Hompag : https://www.detektei-mts.de

Privatdetektei

Fehlverhalten in der Partnerschaft, UnterhaltsangelegenheitenAdressenermittlung, Sorgerechtsangelegenheiten, Nachbarschaftsstreit, Stalking


Wirtschaftsdetektei:

Betrug Lohnfortzahlung, Unerlaubte Nebentätigkeit Außendienstmitarbeiter Überwachung, Einschleusung bei Firmeninternen Diebstählen



Sicherheitsdienst:

Objektschutz, Alarmverfolgung, Kaufhausdetektiv, Baustellenbewachung, Einbruchsprävention




Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich als Privat und Wirtschaftsdetektei sowie in allen fragen rund um ihre Sicherheit.

 

Wir stehen Ihnen jeder Zeit für Ihrer Fragen zur verfügung telefonisch und per E Mail.

 

 

 

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