Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

,

 

"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Privatdetektei

 

Wir unterscheiden in unserer Detektei zwischen Privat und Wirtschaftsdetektei, denn nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch im privaten Leben gibt es manchmal Situationen,

in denen es hilfreich ist, einen Privatdetektiv zu Rate zu ziehen.

Sei es bei Fehlverhalten in der Partnerschaft, Belästigung durch einen Stalker, oder Adressermittlung bei aus den Augen verlorenen Personen oder Schuldnern.

Wir beschaffen Ihnen gerichtsverwertbare Beweise und  erledigen unserer Aufträge professionell und zuverlässig bei einer überschaubaren Kostenstruktur.

  

Diese Dienstleistungen bieten wir Ihnen im privaten Bereich an:

 

- Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweisen bei Stalking

 

- Adressermittlung

 

- Ermittlungen bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Partnerschaft

 

 - Ermittlungen und Erbringung von gerichtsverwertbaren Beweise bei Nachbarschaftsstreit

 

- Ermittlungen bei Unterhaltsangelegenheiten

 

- Ermittlungen bei Sorgerechtsangelegenheiten.

 

Das Einsatzgebiet unserer Privatdetektive  ist der Großraum von München zu denen folgende Landkreise mit ihren Städten gehören:

  • Landkreis München

  • Fürstenfeldbruck

  • Starnberg

  • Erding

  • Ebersberg

  • Dachau

  • Freising

  • Wolfratshausen

  • Landsberg am Lech

 

Haben Sie noch weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren,
wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

 

Auf Social Media teilen

•Neuigkeiten, Aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsprechungen.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle Detektiv Gerichtsurteile, Rechtsprechungen sowie Pressemitteilungen von unserer Detektei. 

Lesen Sie mehr

 

 

 

Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

 Unverbindliche Beratung anfordern  !!

 

 

Mehr

 Homepage unsres Berufsfachverbandes 

 

Mehr

Homepage des Internationalen Detektiv Dachverbandes

 

 

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?