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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Diebstahl

 

Der Tatort Arbeitsplatz verbucht jährlich Schäden in Millionenhöhe durch Unterschlagung, Betrug und Diebstahl.

Leider ist es so das man als Firmeninhaber oder Geschäftsführer die alleinige Verantwortung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens trägt. Jeder einzelne Arbeitnehmer ist maßgeblich an dem wirtschaftlichen Erfolg mit beteiligt. Wirft man einen blick auf die Gegenseite so wird man erkennen das, Mitarbeiter auch an Misserfolg beteiligt sind.

Egal ob es sich dabei um geringwertiges Büromaterial, hochwertige Laptops, Versandfertige Ware aus dem Lager oder der griff in die Kasse. Personaldiebstahl und Betrug sind kein Kavaliersdelikte.

 

Bei korrektem Verdacht ist eine verdeckte Überwachung der Mitarbeiter zulässig und schützt ihr Unternehmen vor finanziellen Schaden.

 

In vielen Fällen wurde bestätigt das der Einsatz von Privatermittlern erfolgreich ist.

 

Lassen Sie sich nicht beklauen wenden Sie sich an uns so wie einen Anwalt für Arbeitsrecht

 

Im Zusammenhang mit einer korrekten Beweisführung zum Verdacht können die kosten einer Detektei vom Verursacher erstattungsfähig gemäß ZPO sein.

 

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